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Bund der Freien Waldorfschulen

Die deutschen Waldorfschulen haben sich unter der Bedrohung durch den Nationalsozialismus 1933 und dann 1946 erneut zu einem Bund der Freien Waldorfschulen e.V. mit dem Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen. Es handelt sich um eine föderative Vereinigung, die die Autonomie der einzelnen Waldorfschule nicht antastet, wohl aber gemeinsame Aufgaben und Interessen wahrnimmt.

Mitglieder

Korporative Mitglieder sind derzeit in Deutschland 212 Waldorf- und Rudolf-Steiner-Schulen sowie 8 Seminare/Hochschulen für Waldorfpädagogik.
Daneben gibt es ca. 1900 persönliche Mitglieder.

Ziele und Aufgaben des Bundes:

  • Eintreten für ein freies und selbstverwaltetes Schulwesen (freies Geistesleben)
  • Förderung und Entwicklung der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik)
  • Zusammenarbeit mit Institutionen, die auf dem Gebiet der Waldorfpädagogik im In- und Ausland tätig sind
  • Unterstützung und Beratung der einzelnen Schulen
  • Koordination schulpolitischer Aktivitäten
  • Veranstaltung von öffentlichen Tagungen zur Waldorfpädagogik
  • Planung, Durchführung und Koordination von Lehrertagungen, Fachtagungen, Fortbildungen und Kolloquia
  • Finanzierung der Lehrerbildung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Herausgabe der Zeitschrift Erziehungskunst

Organe des Bundes

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Rechtsorgan des Bundes.

Delegiertenversammlung der Lehrerkollegien

Sie berät gemeinsame pädagogische Themen und Fragen der Schulentwicklung. Sie beschließt über die Aufnahme von Schulen als korporative Mitglieder in den Bund. Die Benennung der Delegierten geschieht durch die einzelnen Schulen. Die Delegiertenversammlung findet dreimal im Jahr statt.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern, die für die Vorstandsarbeit teilweise von ihrer Tätigkeit an Schulen oder Lehrerbildungseinrichtungen freigestellt sind.

Die Geschäftsstelle - KONTAKT

Der Vorstand hat derzeit drei Geschäftsführer bestellt. Sie leiten aus dem Arbeitszusammenhang der geschäftsführenden Vorstandssitzung die Geschäftsstelle, bereiten die Sitzungen vor, erstellen Protokolle, führen Vorstandsbeschlüsse durch, halten Kontakt zur Schulbewegung, zu Geschäftsführern und Vorständen der Schulträger usw. Sie bereiten auch in Zusammenarbeit mit dem geschäftsführenden Vorstand die Delegierten-, die Schulträger- und die Mitgliederversammlungen sowie die Sitzungen der verschiedenen Ausschüsse vor.

Bundeskonferenz

Die Bundeskonferenz wurde als Organ mit der Satzungsänderung im März 2003 neu eingerichtet. In ihr sind die Landesarbeitsgemeinschaften sowie der Bundeselternrat durch jeweils 2 Delegierte (Mecklenburg-Vorpommern 1 Delegierter) vertreten. Außerdem sind folgende Einrichtungen mit jeweils einem Delegierten vertreten: Pädagogische Forschungsstelle, Kindergartenvereinigung und die Arbeitsgemeinschaft der Heilpädagogische Schulen.

Die Bundeskonferenz ist ein beratendes Gremium, das den Austausch zwischen den Landesarbeitsgemeinschaften, den Schulen und dem Vorstand pflegt und in dem die wesentlichen Entwicklungsfragen der deutschen Waldorfschulbewegung beraten werden. Sie berät den Vorstand und bereitet Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor. Hierzu gehört auch die Erarbeitung eines Vorschlages bei Vorstandswahlen.

Regionale Arbeitsgemeinschaften

Regionale Arbeitsgemeinschaften (Landesarbeitsgemeinschaften) bestehen im Bund seit langen Jahren mit einer von Anfang an gegebenen Eigeninitiative vor allem in den Rechtsfragen gegenüber den Landesregierungen. Sie werden überall dort tätig, wo das zur Unterstützung der Arbeit der einzelnen Schulen und der gemeinschaftlichen Belange in einer Region erforderlich und sinnvoll ist. Wie sich die Arbeitsgemeinschaften im einzelnen gliedern und verfassen, ist eine Frage der Selbstgestaltung.

Es arbeiten zurzeit die Schulen in folgenden regionalen Arbeitsgemeinschaften zusammen:

Elternrat beim Bund

An den Zusammenkünften des Elternrats nehmen je Schule ein oder zwei Vertreter der Elternschaften sowie nach Möglichkeit ein Vertreter des Lehrerkollegiums der Schulen teil. Die Zusammenkünfte des Elternrats finden zweimal jährlich an wechselnden Orten statt und dienen dem Austausch über die aktuellen Entwicklungen an den Schulen.