Organe des Bundes

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Rechtsorgan des Bundes.

Delegiertenversammlung der Lehrerkollegien

Sie berät gemeinsame pädagogische Themen und Fragen der Schulentwicklung. Sie beschließt über die Aufnahme von Schulen als korporative Mitglieder in den Bund. Die Benennung der Delegierten geschieht durch die einzelnen Schulen. Die Delegiertenversammlung findet dreimal im Jahr statt.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern, die für die Vorstandsarbeit teilweise von ihrer Tätigkeit an Schulen oder Lehrerbildungseinrichtungen freigestellt sind.

Die Geschäftsstelle

Der Vorstand hat derzeit zwei Geschäftsführer bestellt. Sie leiten aus dem Arbeitszusammenhang der geschäftsführenden Vorstandssitzung die Geschäftsstelle, bereiten die Sitzungen vor, erstellen Protokolle, führen Vorstandsbeschlüsse durch, halten Kontakt zur Schulbewegung, zu Geschäftsführern und Vorständen der Schulträger usw. Sie bereiten auch in Zusammenarbeit mit dem geschäftsführenden Vorstand die Delegierten-, die Schulträger- und die Mitgliederversammlungen sowie die Sitzungen der verschiedenen Ausschüsse vor.

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