Organe des Bundes

Elternrat beim Bund

An den Zusammenkünften des Elternrats nehmen je Schule ein oder zwei Vertreter der Elternschaften sowie nach Möglichkeit ein Vertreter des Lehrerkollegiums der Schulen teil. Die Zusammenkünfte des Elternrats finden zweimal jährlich an wechselnden Orten statt und dienen dem Austausch über die aktuellen Entwicklungen an den Schulen.

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