Schwarzbuch: Gericht gibt Bund der Freien Waldorfschulen erneut Recht
30.10.2008
Stuttgart. Das sog. "Schwarzbuch Waldorf" des Journalisten Michael Grandt, das das Gütersloher Verlagshaus herausbringen wollte, darf in der ursprünglichen Fassung nicht erscheinen. Das Landgericht Stuttgart hat dem Bund der Freien Waldorfschulen in dem am 28.10.2008 verkündeten Urteil in allen zu verhandelnden Punkten Recht gegeben, d.h. die vom Bund beanstandeten Stellen des Schwarzbuchs sämtlich als falsche Tatsachenbehauptungen gewertet. Es wurden damit zwei einstweilige Verfügungen gegen das Erscheinen des Buches erwirkt.
Demnach ist der Verlag verpflichtet, die Verbreitung des Schwarzbuches zu unterlassen, solange die streitgegenständlichen Aussagen in dem Buch zu finden sind.
Der Bund der Freien Waldorfschulen stützte seine Klage auf drei im Schwarzbuch enthaltene Passagen, die sich mit der Beteiligung der Waldorfschulen an der PISA-Studie, der Gründung der ersten Waldorfschule sowie den gesetzlichen Vorgaben für die Lehrerbildung befassen.
Ergänzend zu den Passagen, die im Verfahren um die einstweilige Verfügung beanstandet wurden, werden im Hauptsacheverfahren weitere Textstellen geltend gemacht, die aber auch nur ein Bruchteil dessen sind, was am Schwarzbuch als verfälschend, irreführend oder schlichtweg falsch zu werten ist.
Das Gericht bezog sich auch auf die Recherche- Qualität des "Schwarzbuch Waldorf": "Davon abgesehen muss in diesem Zusammenhang vom Autor, der sich ja nach seiner eigenen Zielsetzung kritisch mit dem System "Waldorf" auseinandersetzen will, ein Mindestmaß an Recherche verlangt werden", heißt es in dem Urteil.
Bei der beanstandeten Passage zur Beteiligung der Waldorfschulen an der PISA-Studie zitierte Grandt aus einem Interview des Vorsitzenden des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, nach dem die Waldorfschulen nicht an der PISA-Studie beteiligt gewesen seien. Diese "unwahre Tatsachenbehauptung darf ... auch nicht als Fremdäußerung verbreitet werden", heißt es dazu im Urteil. Grandt hafte auch für das falsche Zitat von Kraus. Tatsächlich waren 14 Waldorfschulen nach dem Zufallsprinzip für die PISA-Studie ausgewählt worden, in die Auswertung kamen jedoch nur Schulen ab einer bestimmten Größe. An der PISA-Studie beteiligt waren die Waldorfschulen Jena und Balingen sowie die österreichischen Waldorfschulen.
Der Bund der Freien Waldorfschulen begrüßt grundsätzlich auch kritische Auseinandersetzungen mit der Theorie und Praxis der Waldorfschulen und steht in regelmäßigem Austausch mit Erziehungswissenschaftlern.
Über den Bund der Freien Waldorfschulen e.V.
Die deutschen Waldorfschulen haben sich zu einem Bund der Freien Waldorfschulen e.V. mit Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen. Die föderative Vereinigung lässt die Autonomie der einzelnen Waldorfschule unangetastet, nimmt aber gemeinsame Aufgaben und Interessen wahr. Korporative Mitglieder sind derzeit 210 Waldorf- und Rudolf-Steiner-Schulen sowie acht Seminare/Hochschulen für Waldorfpädagogik. Daneben gibt es rund 1.900 persönliche Mitglieder.
Die erste Waldorfschule wurde 1919 in Stuttgart eröffnet. Nach 89 Jahren Waldorfpädagogik gibt es heute weltweit über 1.000 Waldorfschulen sowie 2.000 Kindergärten und Förder-Einrichtungen in allen Erdteilen, darunter auch in Israel, Südafrika und Ostasien.
Herausgeber:
Bund der Freien Waldorfschulen
Peter Augustin
Wagenburgstraße 6
70184 Stuttgart
Tel. 0711-2104225
pr@waldorfschule.de
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