Klage gegen „Schwarzbuch“ richtet sich nicht auf Kleinigkeiten


7. November 2008

Stuttgart. Der Bund der Freien Waldorfschulen weist den Vorwurf des Gütersloher Verlagshauses zurück, dass es ihm bei seinem juristischen Vorgehen gegen die Auslieferung des sog. Schwarzbuch Waldorf nur um die Beanstandung kleinerer Fehler gegangen sei. Diese Darstellung war in den vergangenen Tagen von Medien übernommen worden. Die beanstandeten Passagen sind vielmehr symptomatisch für die Gesamtaussage des Buches und  berühren nur einen kleinen Teil der sachlich irreführenden Behauptungen.

Mit dem juristischen Verfahren nimmt der Bund der Freien Waldorfschulen seine Verbandsfunktion wahr.

Grundsätzlich ist der Bund für Kritik und Anregungen offen. Da sich sowohl der Bund als auch die von ihm repräsentierten Schulen als lernende Organisationen verstehen, wird sachlich fundierte Kritik gerne aufgenommen und aktiv in die fortlaufende Qualitätsentwicklung integriert.

Wenn Kritik aber - wie im vorliegenden Fall - in erster Linie die Diskreditierung einer Schulform in der Öffentlichkeit bezweckt, schützt der Bund der Waldorfschulen selbstverständlich die Persönlichkeitsrechte seiner Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern.

Herausgeber:
Bund der Freien Waldorfschulen
Peter Augustin
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