Bilder von Schuelern

Vom Bewahren und Verändern ‑ was muss geschehen?

Eines fällt besonders auf in der gesellschafts‑ und bildungspolitischen Debatte nach der Veröffentlichung der PISA-Ergebnisse: Es melden sich vor allem Politiker zu Wort; Pädagogen und Eltern scheinen weniger gefragt zu sein.

Das nährt den Verdacht, dass es bei der Diskussion um eine Veränderung des Erziehungs- und Bildungswesens im Allgemeinen und der Veränderung des Kindergartens und des Einschulungsalters im Konkreten nur am Rande um pädagogische Interes­sen und das Wohl der Kinder geht.

Doch das müsste der Maßstab des Handelns sein, auch für Politiker. Nicht zuletzt auch deshalb, weil in der UN-Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989, die im April 1992 für Deutschland in Kraft getreten ist, verankert ist: »Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.« Und auch das deutsche Kinder‑ und Jugendhilfegesetz enthält die Forderung, dass »die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden soll« und verweist darauf, dass Betreuung, Erziehung und Bildung an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien zu orientieren sei.

Papier ist zwar geduldig. Eltern und Pädagogen sollten es in diesem Falle nicht länger sein. Wer den Kindergarten zur Schule umfunktionieren will, hat nicht in erster Linie das Wohl der Kinder im Sinn.

Lernen im Kindergartenalter hat eine andere Qualität als schulisches Lernen, deshalb muss es auch anders gestaltet sein. Kinder müssen die Zeit bekommen, die sie brauchen, um die körperliche, seelische, soziale und geistige Grundausstattung auszuformen, auf der sie dann den schulischen Lernprozess aufbauen können.

>> weiter